Neubau des UW Rheinau

Erstellung der Antragsunterlagen nach BImSchG, LBO und WHG

Auftraggeber: TransnetBW GmbH

Projektbild
"Insbesondere die naturschutzfachlichen Anforderungen machten die Umsetzung dieses Projektes interessant."
Projektleitung Nora Herberhold M.Sc. Geographin

Zwischen 2024 und 2027 entsteht auf dem Gelände des bestehenden Umspannwerks Rheinau (Amprion) eine neue 380-kV-Schaltanlage im Auftrag der TransnetBW GmbH.

Diese wird die 380-kV-Leitungen zwischen den Umspannwerken Weinheim und Daxlanden verbinden.

Der Neubau ist Teil der im Netzentwicklungsplan Strom unter Punkt P179 zusammengefassten Maßnahmen. Ziel ist die Versorgung des Verteilnetzbetreibers
Stadtwerke Heidelberg und somit der Stadt Heidelberg. Gemeinsam mit der Leitungsanbindung Weinheim-Karlsruhe (P47) übernimmt das neue Umspannwerk
künftig die vertikale Versorgung. Dafür wird eine neue Schaltanlage samt Transformator errichtet.


Ausgeführte Leistungen:  

  • Erstellung, der Antragsunterlagen nach BImSchG, LBO und WHG
  • Abstimmung zu den Planfeststellungsverfahren nach EnWG
  • Beauftragung und Steuerung der naturschutzfachlichen Leistungen (Kartierungen, Artenschutzrechtliche  Fachbeiträge, LBP)
  • Beauftragung und Steuerung sonstiger Gutachten (Schallimmissionsprognose, EMF, Brandschutzkonzept, Bodenschutz)

Die Errichtung des Umspannwerks Rheinau erfolgt durch TransnetBW auf Teilflächen des bestehenden Umspannwerks der Amprion. Ein Teil der Fläche liegt zudem innerhalb eines FFH-Gebiets, weshalb die naturschutzfachlichen Anforderungen in Bezug auf das Projekt eine besondere Berücksichtigung finden müssen. Nach der Genehmigung der neuen 380-kV-Schaltanlage kam es aufgrund erneuter Abstimmungen zwischen TransnetBW und dem Projektpartner Amprion bereits vor Baubeginn zu Änderungen im geplanten Anlagenlayout. Diese betreffen unter anderem die Verschiebung einzelner Anlagenteile, die Einrichtung einer betrieblichen Zufahrt sowie die Fällung eines Baumes im Baufeld. Für die Fällung des Baumes war eine zusätzliche naturschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Aufgrund der Lage im FFH-Gebiet war bei der Umsetzung der Änderungsmaßnahmen zudem eine besonders sorgfältige Beachtung der einschlägigen naturschutzfachlichen Vorgaben notwendig. Dies galt insbesondere für die geplante Baustellenzufahrt: Hier mussten geeignete Schutzmaßnahmen für die Vegetation des FFH-Gebiets vorgesehen werden, um Eingriffe durch die Zufahrt über entsprechende Wiederherstellungsmaßnahmen auszugleichen. Weitere Anpassungen ergaben sich aus der Änderung des ursprünglich genehmigten Transformators und des zugehörigen Fundamentes. In diesem Zusammenhang waren sowohl eine Genehmigung nach BImSchG als auch eine Anzeige nach AwSV erforderlich.